Der Rechtsanwalt übt seine Tätigkeiten in voller Unabhängigkeit auf eigene Verantwortung aus.
     
    Dagegen hat er einen strengen Pflichtenkatalog zu befolgen:
     
    Gesetzliche Vorschriften
    - Sorgfältiges Führen der übertragenen Geschäfte.
    
- Vermeiden eigener Konflikte oder Drittinteressen.
    
- Abdecken der beruflichen Risiken durch eine Berufshaftpflichtversicherung.
    
- Wahren des Anwaltsgeheimnisses nach StGB.
    
     
    Standesregeln
     
    Einhalten des Ehrenkodexes (Standesregeln)
     
    Aufsicht
     
    Die kantonalen Anwaltsverbände sind im Schweizerischen Anwaltsverband zusammengeschlossen. Diese Berufsorganisation bemüht sich unter anderem
     
    - allen Personen den Zugang zum Recht offen zu halten.
    
- um berufliche Weiterbildung ihrer Mitglieder.
    
- um den Fortbestand der Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der Anwälte.
    
- um striktes Einhalten der Standesregeln. Sie spricht wenn nötig Ermahnungen aus und schliesst in schweren Fällen den fehlbaren Anwalt aus dem Berufsverband aus.