Der Anwalt vor Gericht und vor Verwaltungsbehörden

 

  • vertritt die Interessen des Klienten möglichst wirksam.
  • klärt im Zivilprozess den Sachverhalt genau.
  • legt in schriftlichen Eingaben (Klageschriften, Beschwerden mit Beweismitteln) und mündlichen Vorträgen (Plädoyers) vor Gericht den Fall möglichst überzeugend dar.
  • kann vom Staat verpflichtet werden, einen Angeklagten/eine Angeklagte zu verteidigen.