Der Anwalt vor Gericht und vor Verwaltungsbehörden
     
    - vertritt die Interessen des Klienten möglichst wirksam.
    
- klärt im Zivilprozess den Sachverhalt genau.
    
- legt in schriftlichen Eingaben (Klageschriften, Beschwerden mit Beweismitteln) und mündlichen Vorträgen (Plädoyers) vor Gericht den Fall möglichst
    überzeugend dar.
    
- kann vom Staat verpflichtet werden, einen Angeklagten/eine Angeklagte zu verteidigen.