Der Anwalt vor Gericht und vor Verwaltungsbehörden
- vertritt die Interessen des Klienten möglichst wirksam.
- klärt im Zivilprozess den Sachverhalt genau.
- legt in schriftlichen Eingaben (Klageschriften, Beschwerden mit Beweismitteln) und mündlichen Vorträgen (Plädoyers) vor Gericht den Fall möglichst
überzeugend dar.
- kann vom Staat verpflichtet werden, einen Angeklagten/eine Angeklagte zu verteidigen.