Der Rechtsanwalt übt seine Tätigkeiten in voller Unabhängigkeit auf eigene Verantwortung aus.

 

Dagegen hat er einen strengen Pflichtenkatalog zu befolgen:

 

Gesetzliche Vorschriften

  • Sorgfältiges Führen der übertragenen Geschäfte.
  • Vermeiden eigener Konflikte oder Drittinteressen.
  • Abdecken der beruflichen Risiken durch eine Berufshaftpflichtversicherung.
  • Wahren des Anwaltsgeheimnisses nach StGB.

 

Standesregeln

 

Einhalten des Ehrenkodexes (Standesregeln)

 

Aufsicht

 

Die kantonalen Anwaltsverbände sind im Schweizerischen Anwaltsverband zusammengeschlossen. Diese Berufsorganisation bemüht sich unter anderem

 

  • allen Personen den Zugang zum Recht offen zu halten.
  • um berufliche Weiterbildung ihrer Mitglieder.
  • um den Fortbestand der Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der Anwälte.
  • um striktes Einhalten der Standesregeln. Sie spricht wenn nötig Ermahnungen aus und schliesst in schweren Fällen den fehlbaren Anwalt aus dem Berufsverband aus.